Immer mehr Webseitenbetreiber erhalten eine Abmahnung wegen der Verwendung von Google Fonts auf ihrer Webseite. Eine Forderung einer Privatperson nach Schadensersatz, die/der sich durch die Weitergabe der Daten an Google mittels Google Fonts auf der besuchten Webseite in seinen Rechten verletzt sieht:
„Den Betroffenen wird vorgeworfen auf Ihrer Webseite Google Fonts eingebunden zu haben und daher die IP-Adresse von Webseitenbesuchern an google weitergegeben wird. Einer dieser Besucher soll Herr Wang Yu gewesen sein. Er habe aber einer Übermittlung seiner IP-Adresse an google nie zugestimmt. Gefordert wird in dem Abmahnschreiben der Kanzlei RAAG das Abstellen des Verstoßes, Schadenersatz sowie Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten.“
(Quelle: www.anwalt.de Stand: 20.10.2022)

Wieso kommt es jetzt gerade zu diesen Abmahnungen?

Hintergrund dieser Abmahnwelle ist das Urteil des Landesgerichts München (Az. 3 O 17493/20), das einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht hat, da der Kläger sich durch die Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA mittels Google Fonts im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sah.
„Im vorliegenden Fall hat die Beklagte Google Fonts derart in ihre Website eingebunden, dass bei jedem Aufruf die IP-Adresse der Besucher*innen an Google gesendet und die Schriftart aus dem Internet nachgeladen wurde. Dabei stützte sie sich auf ihre berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage.“
(Quelle: IHK Lüneburg-Wolfsburg Stand: 20.10.2022)

Wie sollte man sich verhalten?

Der Betreiber der Webseite in diesem Fall wurde unter anderem zur Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz verurteilt, was besagter Wan YU nun zum Anlass nimmt, die Schadensersatzforderungen zu verschicken, wobei Schadensersatz in Höhe von 180-239 € gefordert wird. Betroffen sind in den Forderungen vorwiegend ältere Webseiten, die vor 2022 erstellt wurden.
Um dem entgegenzuwirken, können Sie bei uns für 80 € einen Webseitencheck machen lassen, in dem wir idealerweise einer Abmahnung vorbeugen und ermitteln, ob Ihre Webseite betroffen ist. Wenn keine Treffer gefunden werden, ist alles gut. Sollte Ihre Webseite doch betroffen sein, besprechen wir gemeinsam die folgenden Schritte und arbeiten mit Ihnen und für Sie an einer Lösung.

Melden Sie sich dazu einfach telefonisch bei uns oder direkt bei Fabian Keller, unserem zuständigen Programmierer, unter fk@maco-vision.com.



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    Bildnachweis / AdobeStock #239443198

 

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